Gentechnik-Raps nicht erlaubt

Gen-Raps – die GUTE NACHRICHT – Laut Newsletter vom Umweltinstitut München e.V. gibt es einen Erfolg gegen Gentechnik: Landwirtschaftsminister Schmidt hat die Aussaat einer Genraps-Sorte nicht genehmigt. Die Aussaat hätte schon bald in diesem August stattgefunden.

Im folgenden Finden Sie den Newsletter vom Umweltinstitut München e.V.

Erfolg: Landwirtschaftsminister Schmidt lenkt bei Genraps ein

Die Aussaat einer neuen gentechnisch veränderten Rapssorte in Deutschland ist vorerst vom Tisch. Gerade noch rechtzeitig, denn schon im August hätte es zu ersten Versuchsaussaaten kommen können.

Schon seit Monaten kritisieren wir die skandalöse Vorgehensweise des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Im Februar hatte die Bundesbehörde den Rapslinien der Firma Cibus einen Freifahrtschein für die Aussaat in Deutschland erteilt. Der mit einer neuen Methode der Gentechnik hergestellte Raps sollte nach Willen des BVL wie eine konventionelle Züchtung behandelt werden. Die vorgeschriebenen Auflagen für die Zulassung und den Anbau von Genpflanzen wären somit entfallen. Dagegen haben im Rahmen unserer Online-Aktion „Keine Gentechnik durch die Hintertür“ knapp 50.000 Menschen protestiert. Außerdem hat das Bündnis Klage gegen den Bescheid eingereicht.

Nun zeigt sich: Unsere Kampagne gegen den Behördenentscheid hat gewirkt! Ein Schreiben des Landwirtschaftsministeriums bestätigt uns, dass Agrarminister Schmidt einen Rückzieher macht – er möchte die Entscheidung nun den europäischen Behörden überlassen. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, der Bescheid des BVL ist damit außer Kraft. Ein wichtiger Erfolg, der uns die Möglichkeit einräumt, weiter gegen den Raps und die neuen Gentechnik-Methoden vorzugehen.

Mehr Informationen zum Schreiben des Bundesministeriums und zum Cibus-Raps finden Sie in unserer aktuellen Meldung.

In einem TV-Beitrag berichtet der Bayerische Rundfunk über den Cibus-Raps und unsere Aktion. Das Video können Sie hier ansehen.

Mehr Information zu Natur- und Umweltschutzthemen des Umweltinstitutes München e.V.:

www.umweltinstitut.org

Weitere Information zu Gentechnik-Raps

Erfolg: Aussaat von Gentechnik-Raps vorerst verhindert

(29.07.2015) Es ist ein Erfolg unseres breiten Bündnisses und unseres gemeinsamen Protests: Der gentechnisch veränderte Cibus-Raps, dessen Aussaat uns schon diesen August drohte, darf vorerst nicht angebaut werden.

Klage zeigt Wirkung

Anfang Februar hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der amerikanischen Firma Cibus zugesichert, dass ihre mit neuen Methoden der Gentechnik hergestellten Rapslinien nicht dem Gentechnikgesetz unterliegen würden. Der Raps hätte somit schon diesen August für Versuchszwecke freigesetzt werden können.

Gegen den Bescheid des BVL hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit zwei Unternehmen aus der Bio-Branche Klage eingereicht. Unterstützt wurde die Klage durch das Umweltinstitut München und weitere Umwelt- und Anbauverbände. Nun schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass die Klage aufschiebende Wirkung und der Bescheid des BVL damit erst einmal keinen Bestand hat. Der Gentechnik-Raps darf also vorerst nicht ausgesät werden.

Zehntausende Protest-Mails an Minister Schmidt

Bereits im April hatte das Umweltinstitut die Online-Aktion „Keine Gentechnik durch die Hintertür“ gestartet, bei der Protest-Mails gegen den BVL-Bescheid an den Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt versendet werden können. Innerhalb kürzester Zeit beteiligten sich mehr als 45.000 Menschen daran.

Im Juni stellte die EU-Kommission dann klar: die Freisetzung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnologien hergestellt wurden, sollte bis auf weiteres unterlassen werden. Die EU-Kommission wies darauf hin, dass die Bewertung der beim Cibus-Raps verwendeten Methode und einiger anderer neuen Biotechnologie-Methoden noch nicht abgeschlossen sei. Die Behörden der Mitgliedsländer sollten daher auf den Ausgang der Analyse warten.

In seinem Schreiben teilte das Landwirtschaftsministerium jetzt mit, dass „der Bundesregierung auch an einem auf europäischer Ebene abgestimmten Vorgehen gelegen ist“. Damit bestätigt sich unsere Kritik am BVL, dass es mit seinem Bescheid an Cibus vorgeprescht ist und einer Entscheidung der europäischen Behörden vorweggegriffen hat.

Es geht um mehr als den Cibus-Raps

Würde sich das BVL mit seiner Einstufung des Cibus-Raps durchsetzen, würde das einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Denn es geht auch grundsätzlich um die Frage, wie mit den neuen Methoden der Gentechnik umgegangen wird.

Durch die aufschiebende Wirkung der Klage gewinnen wir wertvolle Zeit. Sie gibt unserem Bündnis die Möglichkeit weiter dafür zu kämpfen, dass das BVL seinen Bescheid endgültig zurückzieht und neue Verfahren der Gentechnik generell auch als solche gelten.

Weitergehende Informationen

Mehr zu den neuen gentechnischen Methoden erfahren sie auf unserer Themenseite

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