Ein Nein muss reichen! – Zur aktuellen Reform des Sexualstrafrechts

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Allerdings sind Opfer immer noch nicht geschützt, wenn sie sich nicht körperlich zur Wehr setzen.

Hier Petition unterschreiben
https://www.change.org/p/heikomaas-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht-neinheisstnein

Wieso manche Opfer sich nicht wehren können

Für manche klingt das vielleicht nicht so drastisch: natürlich wehrt frau/man sich, wenn eine andere Person mich sexuell belästigt, bedrängt, bedroht. Das ist aber leider nicht so „natürlich“, wie sich viele das vorstellen. Oft genug ist das Opfer im Schock, ist die Situation so, dass das Opfer Schlimmeres befürchten muss, wenn es sich wehrt. Wenn ich Angst haben muss, schwer körperlich verletzt oder gar getötet zu werden, wenn ich mich wehre, werde ich wahrscheinlich darauf verzichten, mich zu wehren. Oder das Opfer ist noch sehr jung, 15 Jahre alt, der älter, 31 Jahre alt, kräftig, aggressiv, gewalttätig, auf Droge. Der Täter bedrängt das Mädchen, sie sagt „ich will das nicht“. Er macht einfach weiter und vergewaltigt sie. Vergewaltigung? Nein, keine Vergewaltigung sagt das deutsche Gericht. Dass das Mädchen nur gesagt hat, dass es das nicht will, reicht nicht. Es hätte gegen diesen als gewalttätig bekannten Mann körperlich vorgehen müssen. Dieser Fall ist von 2009. Der Täter wurde freigesprochen. Mehr Information zu diesem Fall finden Sie hier.

Keine Konsequenzen für 99% der Vergewaltiger

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Im Gegenteil: in nur 8,4 % der angezeigten Fälle von Vergewaltigung wird der Täter/die Täterin verurteilt (auch Frauen können Vergewaltigerin sein, allerdings ist der Prozentsatz verschwindend gering im Vergleich zu männlichen Tätern). Wenn nun noch einbezogen wird, dass nur circa 5% aller Vergewaltigungen angezeigt wird, schrumpft die Rate auf 1% (laut Terre de Femmes).

Schutz der Opfer sexueller Gewalt durch Gesetze versagt

Vor diesem Hintergrund ist die Reform, die praktisch eine Nicht-Reform ist, eine noch viel drastischere Auswirkungen auf das Leben von vielen Opfern. Wie Statistiken zeigen, helfen Strafen, die Anzahl einer bestimmten Straftat zu verringern. Jede einzelne dadurch verhinderte Vergewaltigung hätte ein Leben ohne Alpträume, Depression, sexuelle Störungen, emotionale Belastung und suizidale Tendenzen für die Opfer bedeutet. Diese Chance wurde sehenden Auges vom Bundeskabinett nicht genutzt. Nocheinmal: der daraus folgende Schaden für Einzelne kann hier nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Text im folgenden von bff – Bundesverband Beratungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt, www.bv-bff.de, Titel von Blog Andrea Hofmann

Ein Nein muss reichen! Die im Kabinett beschlossene Reform des Sexualstrafrechts schützt die sexuelle Selbstbestimmung nicht umfassend

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2016 eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Diese geplante Reform geht jedoch nicht weit genug, die sexuelle Selbstbestimmung wird auch weiterhin in Deutschland nicht umfassend geschützt sein.

Neue Forderung nach Bestrafung für nicht-einverständliche sexuelle Handlungen

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) fordert daher erneut, alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen. Aktuell ist es nach deutschem Recht keine Straftat, wenn sexuelle Handlungen allein gegen den ausdrücklichen Willen einer Person begangen werden. Ein klares „Nein“ reicht für eine Strafbarkeit nicht aus. Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ändert daran nicht grundlegend etwas.

Aktuelle Reform: nur Strafe bei körperlich ausreichender Gegenwehr

Weiterhin geht man davon aus, dass Betroffene von sexuellen Übergriffen sich im Normalfall körperlich zur Wehr setzen. Durch die Einführung eines reformierten §179 StGB („sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“) werden darüber hinaus Ausnahme-Situationen definiert, in denen sexuelle Handlungen auch dann strafbar sein können, wenn sich Betroffene nicht gewehrt haben. Weiterhin bleibt also die zentrale Frage, ob die Betroffene sich gewehrt hat oder hätte wehren können. Und wenn sie sich nicht gewehrt hat, wird geprüft werden, warum sie zum Widerstand „unfähig“ war.

bff: körperliche Gegenwehr nicht relevant

Der bff tritt dafür ein, dass die körperliche Gegenwehr der Betroffenen nicht relevant ist für die Strafbarkeit. Es sollte für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs zentral auf das Verhalten des Täters und nicht auf das Verhalten des Opfers ankommen. Relevant sein sollte, ob die sexuelle Handlung einvernehmlich war oder nicht. Jede nicht einverständliche sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden – das fordern auch internationale menschenrechtliche Vorgaben wie die Istanbul-Konvention.

Die Forderung nach einer grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts teilen auch die mehr als 110.000 Unterstützer/innen der Online-Petition „Nein heißt nein“! auf change.org. Der bff ruft weiter dazu auf, die Petition zu unterzeichnen und zu verbreiten:

https://www.change.org/p/heikomaas-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht-neinheisstnein

V.i.S.d.P.: Silvia Zenzen/ bff

Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen und vertritt mehr als 170 ambulante Fachberatungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet. In Deutschland erlebt ca. jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Höchstens 15% der Taten werden angezeigt, weniger als 10% davon verurteilt. Fallanalyse zur Beschreibung der Schutzlücken im Sexualstrafrecht: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht.html

Die Stellungnahme des bff zum Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/nachricht/stellungnahme-des-bff-zum-referentenentwurf-bundesministerium-der-justiz-und-fuer-verbraucherschutz-zur-reform-des-sexualstrafre.html

Mehr Informationen zu sexueller Gewalt und Strafrecht
www.frauenrechte.de (Terre des Femmes)

https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/hgewalt/gegen-vergewaltigung/Vergewaltigung-Argumente-und-Fakten.pdf Argumente und Fakten zu Vergewaltigung bei Terre des Femmes

http://www.stopbildsexism.com/zeit-online-sexuelle-gewalt-nein-heisst-nein/ Beitrag in Zeit-online über sexuelle Belästigung, Vergewaltigung und deutsches Strafrecht

http://www.brigitte.de/frauen/gesellschaft/vergewaltiger-vor-gericht-1206630/ Brigitte-Interview mitKatja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert, dass das Sexualstrafrecht verschärft wird

http://www.focus.de/panorama/welt/skandal-urteil-im-essener-vergewaltigungsprozess-freispruch-weil-sie-sich-nicht-genug-gewehrt-hatte_aid_819375.html (Focus-Bericht über Freispruch für mutmaßlichen Vergewaltiger, weil 15-jähriges Opfer sich „nicht genug gewehrt hat“)

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