Bayer, BUND und die Bienen – Großkonzern verklagt Naturschutzbund

Bild und Text: BUND.net

Das Neonikotinoid Thiacloprid ist äußerst schädlich für Bienen – das beweist eine aktuelle Studie. Thiacloprid ist ein Nervengift, das z.B. in dem Schädlingsbekämpfungsmittel Lizetan von Bayer enthalten ist. Die deutsche Zulassungsbehörde hat das Pestizid jedoch als „bienenungefährlich“ eingestuft. Die Studie zeigt aber: Auch wenn das Nervengift nicht unmittelbar tödlich auf Bienen wirkt, wird trotzdem ihr Orientierungssinn so geschädigt, dass sie nicht mehr zum Bienenstock zurück finden – und dadurch letztlich sterben. Außerdem können geschädigte Bienen nicht mehr miteinander kommunizieren.

Bayer passen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse offenbar nicht: Wegen „geschäftsschädigender Behauptungen“ hat Bayer CropScience eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt – vorerst.

Auch wenn die Zulassungsbehörde Thiacloprid als „bienenungefährlich“ einstuft, bleiben wir dabei: Thiacloprid ist bienengefährlich, weil es Bienen tötet. Deshalb fordern wir, dass das Nervengift von der EU verboten werden muss!

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Die wichtigsten Fragen zur Auseinandersetzung zwischen Bayer und dem BUND

  • Was ist passiert?
  • Um welche Veröffentlichung des BUND geht es?
  • Warum hat diese BUND-Publikation den Widerstand von Bayer geweckt?
  • Was genau macht der Chemieriese zum Gegenstand des Gerichtsverfahrens?
  • Was sagt der BUND zu diesen Vorwürfen von Bayer?
  • Gibt es weitere ähnliche Fälle?
  • Wie hat der Bundesverband des BUND nun reagiert?
  • Was sind eigentlich Neonikotinoide?
  • Wie wirken Neonikotinoide auf Bienen?
  • Warum kann der Verlust von Orientierung und Kommunikation für Bienen tödlich sein?
  • Sind Neonikotinoide auch gefährlich für Menschen?
  • Welche Beweise gibt es dafür, dass auch Thiacloprid eine Gefahr für Bienen ist?
  • Warum stuft der Gesetzgeber Thiacloprid dann nicht als bienengefährlich ein?
  • Was sagen die Imker zu Neonikotinoiden?
  • Was sagt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger dazu?
  • Unterstützen Sie uns! Schreiben Sie hier an Bayer!

    Was ist passiert?

    Der Pestizidhersteller Bayer Cropscience hat eine einstweilige Verfügung gegen den Bundesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) beim Landgericht Düsseldorf erwirkt. So hat der Konzern dafür gesorgt, dass wir bestimmte Veröffentlichungen aus dem Netz nehmen. Dies hat der BUND vorsorglich auch veranlasst, da uns eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren angedroht wurden. Der Streitfall wird am 23. Februar 2015 vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt.

    Um welche Veröffentlichung des BUND geht es?

    Auslöser war die Publikation „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten – BUND-Einkaufscheck“, die wir Anfang Dezember 2014 veröffentlicht hatten. In diesem Beratungstest hatten wir festgestellt, dass Verbraucher in Garten- und Baumärkten von Verkäufern sehr häufig falsch informiert wurden, was den Einsatz verschiedener teils bienenschädigender Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel betraf. Die Mittel sind von der bundesdeutschen Zulassungsbehörde offiziell zugelassen und werden als „Bienenungefährlich B4“ bezeichnet. Insbesondere bei  der Beratung zur Bienenverträglichkeit von Pestiziden hatte der BUND grobe Mängel festgestellt.

    Warum hat diese BUND-Publikation den Widerstand von Bayer geweckt?

    Wir hatten in der Veröffentlichung erwähnt, dass der BUND die Insektenbekämpfungsmittel „Calypso Schädlingsfrei“ und „Lizetan Zierpflanzenspray“ – beides Bayer-Produkte – trotz ihrer offiziellen Zulassung als „nicht bienengefährlich“ eben doch als gefährlich für Bienen ansieht. Beide Produkte enthalten den Pestizidwirkstoff Thiacloprid, der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Lernvermögen, die Kommunikationsfähigkeit und die Pollensammelaktivität der Bienen beeinträchtigt. Aus Sicht des BUND sollte auch Bayer von den Studien zu Gefahren durch Thiacloprid wissen. Doch der Konzern druckt auf seine Produkte wie Calypso noch immer ein eigens kreiertes Logo mit dem Aufdruck „nicht bienengefährlich“. Der BUND hatte daher den Verdacht der bewussten Verbrauchertäuschung durch Bayer geäußert.

    Was genau macht der Chemieriese zum Gegenstand des Gerichtsverfahrens?

    Bayer wirft dem BUND unter anderem vor, wir hätten ihre Produkte kritisiert, obwohl sie von der bundesdeutschen Zulassungsstelle, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), eine gültige Lizenz (Zulassung) erhalten hätten und zudem noch als „nicht bienengefährlich“ eingestuft seien. Daher wirft der Chemiekonzern dem BUND die Verbreitung unwahrer Tatsachen vor. Das Gericht hat – ohne den BUND zu dem Antrag anzuhören oder eine Verhandlung durchzuführen (was bei einstweiligen Verfügungen aber nicht unüblich ist) – wenige Stunden vor Weihnachten eine einstweilige Verfügung erlassen:

    Dem BUND wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs

    1. (1) die Seiten 4 und 17 aus der Publikation „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten – BUND-Einkaufscheck“ vom Oktober 2014, abrufbar auf der Webseite www.bund.net, und
    (2) den auf der Webseite www.bund.net unter den Rubriken „Presse“ und „Pressemitteilungen“ veröffentlichten Beitrag vom 4.12.2014 mit der Überschrift „Mangelhafte Beratung zu Pestiziden in Garten- und Baumärkten. BUND fordert Verkaufsverbot“

    weiterhin in unveränderter Fassung zu veröffentlichen.

    2. Die nachfolgenden oder inhaltlich gleichbedeutenden Erklärungen zukünftig zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder von Dritten veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
    (1) „Calypso enthält das für Bienen gefährliche Neonikotinoid Thiacloprid“, ohne dass dabei zugleich auf die gesetzliche Zulassung von Calypso und die behördliche Einstufung als „nicht bienengefährlich“ hingewiesen wird.
    (2) „Lizetan enthält das für Bienen gefährliche Neonikotinoik Thiacloprid“, ohne dass dabei zugleich auf die gesetzliche Zulassung von Lizetan und die behördliche Einstufung als „nicht bienengefährlich“ hingewiesen wird.
    (3) „Das Bayer CropScience Produkt Calypso ist ein bienengefährliches Pestizid“, ohne dass dabei zugleich auf die gesetzliche Zulassung von Calypso und die behördliche Einstufung als „nicht bienengefährlich“ hingewiesen wird.
    (4) „Das Bayer CropScience Produkt Lizetan ist ein bienengefährliches Pestizid“, ohne dass dabei zugleich auf die gesetzliche Zulassung von Lizetan und die behördliche Einstufung als „nicht bienengefährlich“ hingewiesen wird.
    (5) „Die Hersteller suggerieren eine Bienenverträglichkeit ihrer Präparate durch selbst entwickelte Logos.“
    (6) „Der Aufdruck „nicht bienengefährlich“ auf der Verpackung des Präparats Calypso ist irreführend und täuscht die Verbraucher.“
    (7) „Der Aufdruck „nicht bienengefährlich“ auf der Verpackung des Präparats Lizetan ist irreführend und täuscht die Verbraucher.“
    (8) „Die Verpackungshinweise zur Bienenverträglichkeit legen den Verdacht einer bewussten Verbrauchertäuschung nahe.“
    (9) „Bayer CropScience macht als Hersteller irreführende Angaben auf den Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln.“

    Dem Antragsgegner wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

    • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

    oder

    • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

    Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Der Verfahrenswert wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

    Gründe:
    Der Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird. Durch Ausdruck der Pressemitteilung und der Publikation von der Webseite des BUND (ASt4) sowie den Auszug aus dem aktuellen Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL (ASt1) hat die Antragstellerin den Anspruch aus §823, 824, 1004 BGB begründeten Tatsachen glaubhaft gemacht. Durch die laufende Publikation im Internet und die damit verbundene Verfestigung der Tatsachenbehauptungen, die jedenfalls zur Zeit nicht erweislich wahr sind, verfestigen sich diese auch, wodurch eine aktuelle Umsatzgefährdung bei der Antragstellerin vorliegt.

    Die Kostenentscheidung beruht auf §91 ZPO. Die Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.

    Was sagt der BUND zu diesen Vorwürfen von Bayer?

    Aus unserer Sicht und auch aus der unseres Anwalts handelt es sich bei unseren Veröffentlichungen um das gute Recht auf freie Meinungsäußerung. Immerhin berufen wir uns auf wissenschaftliche Erkenntnisse und äußern wichtige Bedenken in Sachen Umwelt- und Gesundheitsschutz.

    Gibt es weitere ähnliche Fälle?

    Ähnlich ist Bayer CropScience auch schon im Jahr 2013 gegen den BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein vorgegangen, der angesichts der mit dem Verfahren verbundenen Kosten seine Veröffentlichung zurückzog und erklärte, die Aussagen bezüglich des Bayer-Präparats mit dem Wirkstoff Thiacloprid nicht mehr zu wiederholen.

    Wie hat der Bundesverband des BUND nun reagiert?

    Der BUND will sich von Bayer CropScience die Aussagen nicht verbieten lassen. Daher haben wir am 9. Januar 2015 Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Dabei berufen wir uns auf wissenschaftliche Studien zu dem Neonikotinoid Thiacloprid, das Bayer in den beiden Präparaten verwendet.

    Was sind eigentlich Neonikotinoide?

    Neonikotinoide zählen zu den Nervengiften und zugleich systemischen Pestiziden, d.h. sie werden über die Wurzel aufgenommen und verteilen sich dann in der gesamten Pflanze. Mit dem Pollen oder über Guttationstropfen (Wassertropfen auf der Blattrückseite) können diese dann direkt von den Bienen aufgenommen werden. Die Stoffgruppe steht in dringendem Verdacht, das weltweit zu beobachtende Bienenvölkersterben mit auszulösen. Deshalb hatte die EU-Kommission zum 1. Dezember 2013 europaweit drei Neonikotinoid-Wirkstoffe für alle bienenrelevanten Kulturen für zwei Jahre vom Markt nehmen lassen: Clothianidin, Thiomethoxam und Imidacloprid. Die Hersteller Bayer und Syngenta klagen gegen das Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof.

    Wie wirken Neonikotinoide auf Bienen?

    Wissenschaftler haben belegt, dass Neonikotinoide u. a. das Orientierungsvermögen der Bienen schädigen. Im Juni 2014 ist dazu auch erstmals eine Meta-Studie der Weltnaturschutzunion (IUCN) erschienen, die über 200 Studien zusammengefasst hat. Diese liefern zahlreiche deutliche Hinweise, dass Neonikotinoide Insekten (also auch Bienen), Regenwürmer, Fledermäuse, Vögel und weitere Organismengruppen stark schädigen, ohne dass ihre Einwirkung sofort zum Tode führt. Beispielsweise können diese Pestizide das Immunsystem schädigen und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

    Warum kann der Verlust von Orientierung und Kommunikation für Bienen tödlich sein?

    Orientierungsfähigkeit und Kommunikation sind überlebenswichtige Fähigkeiten für einzelne Bienen. Sogar das Überleben des gesamten Bienenvolkes hängt davon ab. Bienen kommunizieren über eine Art Tanz, der aufzeigt, wo ihre Artgenossen gute Quellen für Nektar, Honigtau oder Pollen finden können. Ist ihr Navigationsgedächtnis gestört, können sie sich nicht mehr „merken“, wo sie wichtige Nahrungsquellen gefunden haben – und dies auch nicht mehr an die Arbeiterinnen in ihrem Bienenstock weitergeben. Manche Bienen finden auch gar nicht mehr zurück zu ihrem Volk und verenden kläglich. In der Häufung kann das alles sogar zum Tod ganzer Bienenvölker führen.

    Sind Neonikotinoide auch gefährlich für Menschen?

    Indirekt schon, denn wenn Honigbienen und andere wildlebende bestäubende Insekten geschädigt oder getötet werden, trifft dies jeden von uns: Die Insekten bringen allein in Deutschland jedes Jahr mit ihrer Bestäubungsleistung einen volkswirtschaftlichen Nutzen von zwei Milliarden Euro. Ohne sie müssten wir Bundesbürger also auf ein Drittel unserer Nahrungsgrundlage verzichten. Die Auswirkungen auf die Gesundheit von Bienen und Mensch durch einen Pestizid-Cocktail in Honig und Pollen sind noch nicht hinreichend untersucht worden – eine gesundheitsschädigende Wirkung auf Menschen kann daher nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl sind einige Bayer-Produkte mit Neonikotinoiden – beispielsweise dem hier im Streit stehenden Thiacloprid – immer noch behördlich zugelassen.


    Welche Beweise gibt es dafür, dass auch Thiacloprid eine Gefahr für Bienen ist?

    Nach dem Verbot von drei bienengefährlichen Neonikotinoiden hat sich bei der Behandlung von Raps der Pestizidwirkstoff Thiacloprid auf dem Markt durchgesetzt. Auch dieses Neonikotinoid, das Bayer in mehreren seiner Präparate verwendet, beeinträchtigt nach neuesten Forschungsergebnissen des renommierten  Neurobiologen Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin aus dem März 2014 das Navigationsgedächtnis der Honigbienen, stört deren Tanzkommunikation und reduziert die Pollensammelaktivität. Zudem ist durch das staatliche Deutsche Bienenmonitorring (DEBIMO) bekannt, dass dieses Pestizid am häufigsten als Rückstand im Bienenbrot (Pollen) nachgewiesen wird.


    Warum stuft der Gesetzgeber Thiacloprid dann nicht als bienengefährlich ein?

    Der BUND kritisiert, dass Präparate mit Thiacloprid für den Gebrauch im Haus- und Kleingarten von der Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), trotz der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse noch immer als „bienenungefährlich“ (B4) eingestuft werden. Aus Sicht des BUND wird es damit nicht richtig bewertet. Denn sogenannte subletale Effekte, die nicht unmittelbar tödlich sind, werden bei der Zulassung kaum oder gar nicht berücksichtigt. Der Verlust der Orientierungsfähigkeit beeinträchtigt Bienenvölker jedoch stark bei der Nahrungssuche. Kehren viele der Pollensammlerinnen nicht zu ihrem Stock zurück, kann ein Bienenvolk aufgrund von Nahrungsmangel letztlich auch sterben. Der daraus resultierende wirtschaftliche Schaden bleibt bei den Imkern haften. Betroffen sind auch andere Landwirte, denn Wildbienenarten und Hummeln, die ebenfalls unersetzliche Bestäuber für die Befruchtung von Ackerfrüchten sind, werden entsprechend geschädigt.

    Was sagen die Imker zu Neonikotinoiden?

    Auch Imker wehren sich schon seit längerer Zeit gegen Neonikotinoide. Mehrere deutschsprachige Imkerverbände haben beispielsweise bei der Klage von Bayer und Syngenta gegen die EU-Kommission eine Prozessbeteiligung beantragt und sind als solche vor dem Europäischen Gerichtshof auch zugelassen worden. Sie haben dadurch Einsicht in alle Schriftsätze und können eigene Argumente einbringen, die das Gericht berücksichtigen muss. Auf diese Weise möchten die Imker verhindern, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung hinter verschlossenen Türen kommt.

    Was sagt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger dazu?

    „Bayer will uns verbieten, die Verbraucher in einer Weise über bedenkliche Pestizide zu informieren, wie wir es für richtig halten. Das lassen wir uns nicht gefallen. Der BUND wird sich gegen eine Einschränkung des Grundsatzes der freien Meinungsäußerung wehren. Wir lassen uns nicht durch Drohungen davon abbringen, die Öffentlichkeit auf unsere Art vor umweltgefährdenden Stoffen zu warnen.“

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    www.BUND.net

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