A 100 – Planfeststellungsbeschluss wird ausgelegt

Der nachfolgende Text ist ein Direktzitat aus der Rundmail der Stop-A100-Initiative.

„Liebe A-100-Gegner und Unterstützer/innen der BISS,
Knapp drei Monate, nachdem der rot-rote Kompromiss zur A 100 gefasst wurde, ist offenbar für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Schamfrist vorbei und die Verkehrsverwaltung holt den Planfeststellungsbeschluss aus der Schublade. Eigentlich sollte man meinen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Zeit alle Hände voll zu tun hat, um das S-Bahn-Chaos in den Griff zu bekommen, doch stattdessen peitscht sie eilig ihr anachronistisch-autogerechtes Stadtplanungsprojekt durch.

Ab Montag, 17. Januar 2011 liegt nun der Planfeststellungsbeschluss für 2 Wochen (bis zum 31. Januar) für den 420 Millionen Euro teuren Neubau der Stadtautobahn von Neukölln bis zum Treptower Park aus. Damit schafft SenStadt Planungsrecht für den 3,2 km langen 16. Bauabschnitt.
Mit der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlängerung der A 100 endet das planungsrechtliche Verfahren. Nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen für die allgemein übliche Zeit von 14 Tagen, wird der Beschluss rechtskräftig. Doch aufgrund der schon lange fehlenden parlamentarischen Mehrheit für das fossile Bauvorhaben, gilt der Kompromiss des rot-roten Senats vom Oktober 2010: mit dem jetzigen Planfeststellungsbeschluss darf das Baurecht in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden, und die Mittel für die Bauausführung bleiben offiziell auch weiter gesperrt.
Das bedeutet für den BUND Berlin und die von grenzwertüberscheitenden Abgasschwaden betroffenen AnwohnerInnen, dass sie innerhalb einer vierwöchigen Frist gegen diesen Planfeststellungsbeschluss Klage einreichen müssen, um ihr Recht auf gesunde Lebensumstände zu erreichen.

Die Begründung zum Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können jeweils von Montags-Freitags an drei Orten eingesehen werden:
– Im Rathaus Köpenick, Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin, Raum 159 (Tel.: 90297-2312)
– Im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, Raum N 6001 (Tel.: 90239-2714)
Jeweils Mo-Frei, 9-16h, Donn: 9-17h, Frei: 9-14h.
– Sowie in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Raum R116, 1. Etage.
Öffnungszeiten: Mo-Frei, 9-14h sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 9025-1530, 9025-1552 und 9025-1537.
Die öffentliche Auslegung der amtlichen Bekanntmachung des Beschlusses vom 06. Januar war von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erst kurzfristig am 14. Januar im Amtsblatt und Berliner Tageszeitungen bekannt gegeben. Erneut wird nicht auf die mehrfach von der BISS erhobene Forderung eingegangen, die Unterlagen bürgerfreundlich ins Internet zu stellen. Stattdessen mutet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ab Januar 2011 den 2.500 Einwendern und ihren Angehörigen zu, in die Senatsverwaltung und Rathäuser zu laufen und sich wieder durch Papierberge zu wühlen, um dort gegebenenfalls die Antworten auf ihre Einwendungen zu erfahren.
Allerdings besteht die Möglichkeit für alle Betroffenen und Einwender, den Planfeststellungsbeschluss und dessen Begründung direkt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VII E, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin) anzufordern. Dies muss schriftlich bis zum 28. Februar geschehen. Diese Möglichkeit sollten wir vielfach nutzen. Ein Musterformular steht auf der Website der BISS unter www.stop-a100.de.
Die BISS ruft nun vor allem alle diejenigen auf, die eine Einwendung geschrieben haben, jetzt die Möglichkeit der Akteneinsicht zu nutzen. Sie können nur jetzt und unter diesen Gegebenheiten in den Unterlagen prüfen, ob und inwieweit ihre Belange und Betroffenheiten durch Lärm, Abgase, Mobilitätseinschränkung, Gefährdung im Straßenverkehr usw. berücksichtigt oder „weggewogen“ („Abwägung“) wurden. Eine persönliche Antwort auf Ihre Einwendung werden Sie nicht erhalten, diese ist ggf. verallgemeinert im Planfeststellungsbeschluss enthalten.
Bis vier Wochen nach Ende der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses besteht die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Klage einzureichen. Die BISS ruft deshalb insbesondere potentielle Klägerinnen und Kläger auf, ihre Rechtsbetroffenheit geltend zu machen. Wer durch Abgabe von Grundstücksflächen oder die Wohnung in seinem Eigentum betroffen ist oder hohe Lärm- und Schadstoffbelastungen zu befürchten hat, kann klageberechtigt sein. Bitte prüfen Sie daher inwieweit Ihre schriftlich eingereichten Einwende berücksichtigt wurden bzw. Sie in Ihren Rechten (Eigentum, Gesundheit) durch den Beschluss beschnitten werden. Die BISS wird in Zusammenarbeit mit dem BUND Berlin diese Fakten prüfen und gemeinsam mit Betroffenen eine Klage gegen den Beschluss einreichen.
Wer kritische Punkte und klagerelevante Hinweise gefunden hat, kann sich gerne bei uns melden. Kritische Stellungnahmen und Kommentierungen nimmt die BISS gerne entgegen (info@stop-a100.de). Wer sich jetzt entschließt, als AnwohnerIn oder EigentümerIn einer Wohnung oder eines Gewerbegrundstücks entlang der Trasse (Aaronstr., Dieselstr., Sonnenallee, Straße am Treptower Park, Beermannstr.) als Genossenschaftsmitglied in der Beermannstraße , zu klagen, melde sich bitte beim BUND Berlin, Martin Schlegel („Martin Schlegel“ ).
Zur Unterstützung der Klage bitten wir dringend um Spenden an den BUND Berlin!
Der BUND hat ein Spendenkonto eingerichtet:
– Empfänger: BUND Berlin
– Konto-Nummer: 32 888 02 bei der Sozialbank Berlin, BLZ: 100.205.00
– Stichwort „Gegen A100″

Nähere Informationen zu dem Planfeststellungsbeschluss und den rechtlichen Möglichkeiten, die Autobahn jetzt zu stoppen, erhalten Sie auf der nächsten öffentlichen BISS-Sitzung, am 09. Februar 2011, 19h, Plesser Str. 4, Gemeinderaum.
Eine weitere öffentliche Veranstaltung wird voraussichtlich Ende Februar im RuDi Nachbarschaftszentrum, in Friedrichshain-Kreuzberg stattfinden.
Weitere Informationen auch auf unserer Website und in unserer aktuellen Pressemitteilung: http://www.stop-a100.de/pdf/PM_zur_Auslegung_PFB_20110117.pdf
Näheres zu Planfeststellungen ganz allgemein (ohne Bezug auf das PFV zur A100): http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/planfeststellungen/index.shtml
In der Anlage der Bekanntmachungstext zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zur A100 aus dem Amtsblatt vom 14.01.2011“

Mehr Informationen zur Initiative gegen den A100-Bau unter:
www.stop-a100.de

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