Bayer verklagt BUND wegen Bienenschutz

Bayer, die Pestizide von Bayer und die Bienen. Und weshalb Bayer nun den BUND verklagt.

Text und Video von BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland)

Bayer, Bienen und BUND

Das Neonikotinoid Thiacloprid ist äußerst schädlich für Bienen. Das beweist eine aktuelle Studie. Thiacloprid ist ein Nervengift, das z.B. in dem Schädlingsbekämpfungsmittel Lizetan von Bayer enthalten ist. Die deutsche Zulassungsbehörde hat das Pestizid jedoch als „bienenungefährlich“ eingestuft. Die Studie zeigt aber: Auch wenn das Nervengift nicht unmittelbar tödlich auf Bienen wirkt, wird trotzdem ihr Orientierungssinn so geschädigt, dass sie nicht mehr zum Bienenstock zurück finden und dadurch letztlich sterben. Außerdem können geschädigte Bienen nicht mehr miteinander kommunizieren.

Bayer passen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse offenbar nicht: Wegen „geschäftsschädigender Behauptungen“ hat Bayer CropScience eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt – vorerst. Am 11. März ergeht ein Urteil in der Sache.

Wir bleiben dabei: Thiacloprid ist bienengefährlich, weil es Bienen tötet. Deshalb fordern wir, dass das Nervengift von der EU verboten werden muss!

Helfen auch Sie unseren Bienen! Schreiben Sie an Bayer und fordern Sie den Konzern auf, Thiacloprid vom Markt zu nehmen: Stoppt bienen**********e Pestizide!

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Hintergründe zum Thema, zur Klage und zur Bienenstudie finden Sie unter „informieren“.

Der Pestizidhersteller Bayer Cropscience hat eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Der Grund: Der BUND veröffentlichte Anfang Dezember 2014 einen Einkaufscheck zum Verkauf von Pestiziden in Bau- und Gartenmärkten. Darin kritisierte er unter anderem zwei Produkte von Bayer Cropscience, die den Wirkstoff Thiacloprid enthalten. Der BUND hält diese Produkte für bienengefährlich und stützt sich dabei auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Bayer beruft sich dagegen auf ihre behördliche Zulassung, nach der sie als „bienenungefährlich“ eingestuft werden. Zudem vermarktet Bayer diese beiden Pestizide mit einem Logo „nicht bienengefährlich“ – der BUND bezeichnet dies in seiner Studie als Verbrauchertäuschung.

Der Wirkstoff Thiacloprid, ein so genanntes Neonikotinoid, beeinträchtigt nach neuesten Forschungen das Navigationsgedächtnis von Honigbienen, stört deren Tanzkommunikation und reduziert die Sammelaktivität der Pollen. Der BUND will sich von Bayer Cropscience nicht verbieten lassen, auf diese Gefahren für Bienen hinzuweisen, ohne immer gleichzeitig auf die behördliche Zulassung der beiden Produkte als „bienenungefährlich“ hinweisen zu müssen. Daher hat er am 9. Januar 2015 Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf eingelegt. Am 23. Februar 2015 war der erste Gerichtstermin vor dem Düsseldorfer Landgericht zu dem Fall. Ein Urteil wird am 11. März 2015 ergehen.

Zum Hintergrund: Neonikotinoide sind Nervengifte, die bei Insekten die Reizweiterleitung blockieren und von der Umwelt zudem schlecht abgebaut werden. Sie stehen in dringenden Verdacht, das weltweit zu beobachtende Bienenvölkersterben mit auszulösen. Deshalb hat die EU-Kommission zum 1. Dezember 2013 bereits europaweit die drei Neonikotinoid-Wirkstoffe Clothianidin, Thiomethoxam und Imidacloprid für alle bienenrelevanten Kulturen für zwei Jahre vom Markt nehmen lassen.

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