CCS stoppen! Aktion des BUND

Liebe Klimafreundin, lieber Klimafreund,

die Landesregierungen in Kiel und Hannover behaupten, CO2-Lagerung für ihre Bundesländer verhindern zu können. Mit der sogenannten „Länderklausel“ im CCS-Gesetz sei die Lagerung von Kohlendioxid im geologisch besonders geeigneten Norden zu verhindern.

Fakt ist: Die Klausel und darauf basierende Landesgesetze bieten nur unzureichende Rechtssicherheit. Das belegt ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten von BUND und Greenpeace.

So gilt die Länder-Sonderregelung zunächst nur sechs Jahre, ob sie darüber hinaus Bestand hätte, ist verfassungsrechtlich eher unwahrscheinlich. Außerdem wäre jede einzelne Verbotsentscheidung für die zahlreichen Lagerstätten anfechtbar. Und in jedem Falle können die Bundesländer CO2-Lagerung unter der Nordsee nicht verhindern, obwohl die Meeresumwelt und insbesondere die Küsten davon stark bedroht wären wie der BUND belegt hat. Das neue Gutachten zeigt aber auch, dass Deutschland ein Verbotsgesetz erlassen und so unterirdische CO2-Deponien wirksamer verhindern kann. Mehr…

Deshalb gilt umso mehr: Fordern Sie die MinisterpräsidentInnen auf, das CCS-Gesetz am 23. September im Bundesrat zu stoppen.

Hier der Link des BUND zum Unterschreiben der Aktion und weitere Informationen

Quelle: BUND

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